Grundsätzlich gilt, dass Veranstaltungen nur unter Einhaltung der jeweils zum Veranstaltungstag gültigen Corona-Verordnungen durchgeführt werden können. Im Rahmen dieser Verordnungen hat das Presbyterium mit Wirkung vom 28.11.2021 beschlossen, dass für die Teilnahme an Gemeindeveranstaltungen und -angeboten die 2G-Regel gilt, d.h. nur Geimpfte und Genesene können sie besuchen.
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Dies ist einerseits eine gesundheitliche Entscheidung, weil wir der Auffassung sind, dass Genesene und Geimpfte das Virus grundsätzlich weniger übertragen. Andererseits ist es aber auch eine pädagogische Maßnahme, da wir die Impfung für einen Akt der Nächstenliebe und Menschenfreundlichkeit für das rücksichtsvolle und heilsame Zusammenleben in unserer Gesellschaft halten. Und manchmal bedarf es halt einer nachhaltig spürbaren Erinnerungspraxis, um dies umzusetzen.
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Grundsätzlich ist ein entsprechender Nachweis und der Personalausweis mitzubringen, die bei Bedarf vorgezeigt werden können. Wir behalten uns vor, bei uns nicht bekannten Personen die Vorlage eines solchen Nachweises und des Ausweises einzufordern und Personen ohne einen solchen Nachweis die Teilnahme an der Veranstaltung zu verweigern. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen.
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Weitere Änderungen werden wir auf diesem Weg mitteilen und sind hier nachzusehen!
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Bleibt tapfer und passt auf Euch auf. Gott tut es auch.
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Anja, Niklas, Katrin, Sascha, Jonathan und Dirk
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(Das Presbyterium der Martin-Luther-Kirchengemeinde)
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