Am Sonntag den 26.09.2021 feiern wir um 10.30 h im Rahmen unseres Gottesdienstes im Martin-Luther-Zentrum ein Tauffest.
Unsere evangelische Tagesstätte „Kinderarche“ öffnet an diesem Tag auch ihre Türen für Begegnungen und Gespräche.
In den letzten Jahren war unser Tauffest für viele eine gute Gelegenheit zu einem Brückenschlag in unseren Kindergarten.
Wir hoffen, dass diese Einladung gute Erinnerungen an Ihre Tauffeier oder die Zeit in unserem Kindergarten wachrufen wird.
Seitdem ist schon mehr oder weniger viel Zeit vergangen.
Krisen und Glücksmomente, Konflikte und Erfolgserlebnisse, Enttäuschungen und Neuanfänge wechseln sich ab im alltäglichen Leben.
Eltern und Paten haben damals bei der Taufe versprochen, dafür zu sorgen, dass Jesus eine wichtige Rolle im gemeinsamen Leben spielen soll.
Mit diesem Versprechen wollen wir sie nicht allein lassen.
Ein entsprechende liebevoll und fachkompetente Begleitung bieten wir dafür auch in unserer Kinderarche an.
Aber haben sie schon mal überlegt, dass auch Taufkerze, Taufspruch und Segen im Umgang mit den Herausforderungen des Alltags hilfreich sein könnten?.
Fällt Ihnen der Taufspruch ihres Kindes oder gar Ihr eigener wieder ein?
Wo steht die Taufkerze noch mal? Hat sie seit damals schon mal wieder ihr Licht leuchten lassen?
Wenn Sie eine Taufkerze haben, bringen Sie sie doch einfach zum Gottesdienst mit.
Zur Abrundung des Festes können Sie sie dann noch einmal an der Altarkerze anzünden.
Gemeinsam möchten wir uns all dies wieder in Erinnerung rufen.
Wir hören noch einmal die Zusage Jesu „Ich bin bei Euch alle Tage bis an das Ende aller Zeiten!“
Jeder kann unsere Gemeinde als einladenden Lebensraum für ein tragfähiges Miteinander wahrnehmen.
Entdecken wir doch mal zusammen, wie viele Gründe es für ein großes, dickes „Danke!“ an die Adresse Gottes gibt.
Wir sind gespannt und freuen uns auf aufeinander
Peter Unger, Monika Buchmann, Dirk Schuklat
WICHTIGER HINWEIS. Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung nur unter Einhaltung der jeweils zum Veranstaltungstag gültigen Corona-Verordnungen durchgeführt werden kann. Grundsätzlich gilt die bekannte 3G-Regel (geimpft – genesen – getestet) und das Mitführen eines entsprechenden Nachweises und des Personalausweises, der bei Bedarf vorgezeigt werden kann. Wir behalten uns vor, bei uns nicht bekannten Personen die Vorlage eines solchen Nachweises und des Ausweises einzufordern und Personen ohne einen solchen Nachweis die Teilnahme an der Veranstaltung zu verweigern. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen.