Entscheidungen und Hinweise zum Umgang mit den Corona-Verordnungen in unserer Gemeinde

Grundsätzlich gilt, dass Veranstaltungen nur unter Einhaltung der jeweils zum Veranstaltungstag gültigen Corona-Verordnungen durchgeführt werden können. Im Rahmen dieser Verordnungen hat das Presbyterium mit Wirkung vom 28.11.2021 beschlossen, dass für die Teilnahme an Gemeindeveranstaltungen und -angeboten die 2G-Regel gilt, d.h. nur Geimpfte und Genesene dürfen sie besuchen.  Für Veranstaltungen, die eine zu erwartende Besucherzahl deutlich übersteigen, kann das Presbyterium die 2G+ – Regel beschließen, so dass also nur geimpft oder genesen, aber mit einem gültigen, negativen Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, eine Teilnahme möglich ist. Hinzu kommt dann eine entsprechende Anmeldemöglichkeit über unsere Internet-Seite.

Dies ist einerseits eine gesundheitliche Entscheidung, weil wir der Auffassung sind, dass Genesene und Geimpfte das Virus grundsätzlich weniger übertragen. Andererseits ist es aber auch eine pädagogische Maßnahme, da wir die Impfung für einen Akt der Nächstenliebe und Menschenfreundlichkeit für das rücksichtsvolle und heilsame Zusammenleben in unserer Gesellschaft halten. Und manchmal bedarf es halt einer nachhaltig spürbaren Erinnerungspraxis, um dies umzusetzen.

Es ist ein entsprechender Nachweis und der Personalausweis mitzubringen, die bei Bedarf vorgezeigt werden können. Wir behalten uns vor, bei uns nicht bekannten Personen die Vorlage eines solchen Nachweises und des Ausweises einzufordern und Personen ohne einen solchen Nachweis die Teilnahme an der Veranstaltung zu verweigern. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen.

Und wer ein wenig Hoffnung und Groove für die Zukunft braucht, dem empfehlen wir dieses Video hier.

Bleibt tapfer und passt auf Euch auf. Gott tut es auch. 

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