2024 sind Presbyteriumswahlen

Alle vier Jahre werden in den westfälischen Gemeinden die Presbyterien neu gewählt. Im Frühjahr 2024 ist es wieder so weit. Die Amtszeit der Presbyterinnen und Presbyter beträgt normalerweise 4 Jahre. Unsere Situation in Witten-Mitte  gibt diesen Wahlen eine besondere Bedeutung. Aber am 1.1.2026 soll die Fusion der Johannis-, Trinitatis und Martin-Luther-Kirchengemeinde zu einer neuen Kirchengemeinde vollzogen werden. Deshalb werden dann besondere Spielregeln gelten: Ab der vollzogenen Fusion tritt an die Stelle der drei einzelnen Presbyterien ein „Bevollmächtigten-Ausschuss“ der neuen Gesamtgemeinde. Dieser wird vom Kreissynodalvorstand auf Vorschlag der drei Presbyterien bestimmt. Der Bevollmächtigten-Ausschuss tritt dann für die Übergangszeit bis zur Neuwahl des Presbyteriums im Jahr 2028 an dessen Stelle. Diese nur auf den ersten Blick komplizierte Konstruktion ist notwendig, weil anderenfalls die neu fusionierte Kirchengemeinde Witten-Mitte mit einem Presbyterium starten würde, das etwa 34 Mitglieder hat – nicht besonders arbeitsfähig. 
Für die anstehenden Presbyteriumswahl am 18. Februar 2024 sollte die in Aussicht stehende Gemeindefusion mit bedacht werden:

  • einerseits sollten Presbyterinnen und Presbyter, die den Fusionsprozess auf den Weg gebracht haben, ihn auch konstruktiv zu Ende führen,
  • andererseits gilt es, den Blick offen zu halten für Menschen, die zukünftig in der neuen Gesamtgemeinde Witten-Mitte Verantwortung übernehmen werden.

Noch eine kurze Anmerkung: „Kirchengemeinde Witten-Mitte“ ist bislang ein Arbeitstitel. Vorschläge, welchen Namen diese zukünftige Gesamtgemeinde tragen soll, sind willkommen.

Die nächsten Schritte der Presbyteriumswahl

Bis Mitte Oktober wird das Presbyterium die Größe des neuen Presbyteriums festlegen. Zur Zeit haben wir 6 Stellen für Presbyter*innen, die auch alle besetzt sind mit Anja Cappenberg, Katrin Wildraut, Niklas Stratmann, Ute Krieg, Sascha Janke und Julia Schaufler. Zum weiteren Kreis unseres Gemeindeleitungsgremiums gehören neben dem gewählten Pfarrer Dirk Schuklat auch noch als ständige Gäste die Kindergartenleitung Monika Buchmann, Gemeindediakonin Ann-Sophie Vollmer und Gemeindeschwester Ute Nachbar.

Das Wahlvorschlagsverfahren beginnt mit einer Gemeindeversammlung am Sonntag, dem 12. November 2023. Dort wird über die Aufgaben des Presbyteriums informiert und Kandidatinnen und Kandidaten können vorgeschlagen werden oder sich vorstellen. Wählbar sind alle Gemeindeglieder, die am 18. Februar 2024 mindestens 18 und höchstens 74 Jahre alt sind.

Wahlvorschläge können dann bis Dienstag, 5. Dezember 2024 im Gemeindebüro abgegeben werden. Dazu gibt es ein Formblatt, welches bei der Gemeindeversammlung verteilt wird, oder im Gemeindebüro erhältlich ist.

Wenn es nicht mehr Kandidat*innen gibt, als Presbyteriumsstellen, gelten diese nach einer Prüfung und Beschwerdefrist als gewählt. Wenn aber mehr Kandidat*innen ihre Bereitschaft erklären, als Presbyteriumsstellen zu besetzen sind, dann findet am 18. Februar 2023 nach dem Gottesdienst in der Johanniskirche eine richtige Wahl statt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die an diesem Tag mindestens 14 Jahre alt sind. Die genaue Öffnungszeit des Wahllokales wird noch bekannt gegeben. Briefwahl ist möglich.

Es ist ein hohes Gut, dass Mitglieder der evangelischen Gemeinden in der Gemeinde Leitungsverantwortung übernehmen und ihre Gemeindeleitung selbst wählen können. Machen Sie doch von diesem Recht gerne Gebrauch.

Weitere Informationen finden Sie unter www.kirchenwahl2024.de oder fragen Sie die Mitglieder des Presbyteriums.

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